Sehr geehrte Gäste,
Sie finden auf unserer Website die Ausschreibung unserer Angebote, die wir sorgfältig vorbereitet haben und über die wir Sie so gut wie möglich informieren. Bitte lesen Sie auch die nachfolgenden wichtigen Hinweise aufmerksam. Sie gelten für unsere sämtlichen Angebote und ergänzen die einzelnen Reiseausschreibungen. Sie dienen dazu, Sie darüber zu informieren, was Inhalt unserer Leistungen ist. Bitte beachten Sie, dass diese wichtigen Hinweise für alle von uns angebotenen Reisen und Zielgebiete gelten und Sie nur das erwarten können, was wir nachfolgend im Einzelnen darstellen. Wir möchten damit Missverständnisse vermeiden und Ihnen Enttäuschungen ersparen.
Hinweise zu Einreise-, Visa- und Zollbestimmungen: Für verbindliche und aktuelle Informationen zu Einreise-, Visa- und Zollvorschriften wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Behörden. Insbesondere für Nicht-EU-Bürger können abweichende oder zusätzliche Bestimmungen gelten.
Frankreich
Französische Botschaft in Deutschland
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Frankreich
Schweiz
Schweizerische Botschaft in Deutschland
Informationen zur Mitnahme von Heimtieren in die Schweiz
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die Schweiz
Italien
Italienische Botschaft in Deutschland
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Italien
Ausweisdokumente für Kinder: Kinder benötigen für Grenzübertritte ein eigenes, gültiges Ausweisdokument. Einträge in den Pässen der Eltern sind nicht ausreichend. Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes.
Nebenkosten, die in den Reiseländern an dortige örtliche Verwaltungen zu entrichten sind, sind grundsätzlich in der jeweils gültigen Landeswährung zu leisten: Schweizer Franken (CHF) in der Schweiz sowie Euro (EUR) in Frankreich und Italien. Ggf. akzeptieren die Verwaltungen auch die Zahlung in einer anderen Währung, z. B. Euro (EUR) in der Schweiz. Die EUR-Beträge können dann in Abhängigkeit vom Wechselkurs variieren.
Die Betriebszeiten von Freizeit- und Infrastruktur-Einrichtungen können je nach Saison variieren. Außerhalb der Hauptsaison kann es vorkommen, dass solche Einrichtungen nur eingeschränkt geöffnet oder ggf. ganz geschlossen sind. Beim Betrieb von Skiliften, Bergbahnen, Pisten und anderen Freiluft-Angeboten kann es je nach Witterungsverhältnissen und Schneelage ebenfalls zu Einschränkungen kommen. Die meisten französischen Skigebiete haben nachmittags längere Betriebszeiten, z. B. im Vergleich zu österreichischen und Schweizer Wintersportorten.
Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher sind in der Regel vom Mieter mitzubringen. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher vor Ort gemietet werden können, ist dies in der jeweiligen Objektausschreibung angegeben. Für die Inanspruchnahme dieses Services geben Sie diesen Wunsch bitte bei der Buchung an. Generell vom Mieter mitzubringen sind im Allgemeinen Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel.
Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Objektausschreibung einen entsprechenden Hinweis. In der Regel wird ein Zusatz- oder Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt. Falls dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf, ist dies in der Objektausschreibung ausdrücklich erwähnt. Wird ein Zusatz- oder Kinderbett gewünscht, muss dies bei der Buchung mit angefordert, teilweise auch rückbestätigt und entsprechend auf dem Mietausweis vermerkt werden.
In den Mietobjekten sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Sämtliche technischen und sonstigen Geräte und Ausstattungsgegenstände wie z. B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
Die Grundreinigung ist die vorbereitende Basis-Reinigung des Mietobjekts vor der Übergabe bei Abreise, die - unabhängig von der Endreinigung - stets dem Mieter obliegt (Fegen, Einräumen des gespülten Geschirrs, Müllentsorgung in die dafür vorgesehenen Sammeleinrichtungen).
Endreinigung: Bei vielen Objekten hat der Mieter die Wahlmöglichkeit, entweder das Mietobjekt selbst komplett und übergabefertig zu reinigen oder die Endreinigung durch den Verwalter gegen eine entsprechende Gebühr durchführen zu lassen. Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Objektausschreibung.
Bei Versorgungseinrichtungen (WC, Strom, Heizung usw.) kann es zu Ausfällen kommen. Bitte haben Sie in einem solchen Fall Verständnis dafür, wenn die Behebung dieser Defekte nicht sofort erfolgen kann, falls die Beauftragung von geeignetem Fachpersonal etwas Zeit beansprucht.
Die Bauweise im französischsprachigen Raum und in Italien entspricht nicht immer dem von Deutschland gewohnten Standard. Dies trifft insbesondere auf Eigenschaften wie Hellhörigkeit, Isolation, Be- und Entlüftung zu. Bei Zimmern im Dachgeschoss ist häufig von starken Dachschrägen auszugehen. Treppen und sonstige Aufgänge können in Einzelfällen steil und/oder ohne Handlauf bzw. Geländer sein und sind nur mit entsprechender Vorsicht zu benutzen; Kindersicherungen sind nicht immer vorhanden. Dies sollte bei der Verteilung der Zimmer berücksichtigt werden. Statt Schränken findet man auch offene Regale oder Kleiderhaken. Es kann nicht immer damit gerechnet werden, dass sämtliche mitgebrachten Kleidungsstücke in den Schränken bzw. im vorhandenen Stauraum untergebracht werden können.
Im französischsprachigen Raum und in Italien wird ein weicherer Schlafkomfort als angenehm empfunden, sodass häufig Matratzen und Betten weniger hart sind als in Deutschland üblich. Die Betten haben in der Regel geringere Maße als in Deutschland; sie sind normalerweise höchstens 190 cm lang, beim Einzelbett 80 bis 90 cm, beim Doppelbett 130 bis 140 cm breit (wenn nicht in der Ausschreibung anders vermerkt). Sollten Sie größere Betten benötigen, erkundigen Sie sich bitte vor Abschluss Ihrer Buchung, ob solche im ausgewählten Mietobjekt vorhanden sind. Schaumstoffmatratzen sind keine Seltenheit. Für die oberen Etagenbetten ist manchmal kein Schutzgitter vorhanden. Zur Verfügung gestellte Baby-/Kinderbetten (manchmal Reisebetten) eignen sich in der Regel für Kinder bis zu 3 Jahren.
Jahreszeitlich bedingte Witterungseinflüsse führen zeitweise zu winterlichen Straßenverhältnissen, die eine entsprechende Ausrüstung (Winterreifen, Schneeketten) erforderlich machen. Dies gilt in verstärktem Maße für Nebenstrecken und Zufahrten, die von den Winterdiensten nicht in gleichem Maße betreut werden wie Hauptverkehrsverbindungen. Im Einzelfall können auch behördliche oder polizeiliche Anordnungen eine solche Winterausrüstung vorschreiben.
Entsprechend den besonderen klimatischen und topographischen Gegebenheiten im Gebirge ist stets mit Glätte, Vereisung, Matsch und rutschigem Untergrund zu rechnen. Generell sollten daher Wege und Zugänge stets in einer den Verhältnissen angepassten, vorsichtigen Weise benutzt werden. Für die Räumung des Zugangs zum Mietobjekt ist in der Regel der Mieter zuständig, wobei ihm der Verwalter im Allgemeinen die dafür notwendigen Materialien zur Verfügung stellt. Herrschen schwierige Verhältnisse, sollte man sich keinesfalls in Gefahrensituationen begeben, sondern vorab mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen.
Aufgrund der topographischen Gegebenheiten befinden sich viele Grundstücke im Gebirge in Hanglage, teils auch steil bzw. sehr steil oder mit Abbrüchen und Kanten. Generell sollte man sich daher beim Begehen und Nutzen der Grundstücke in einer den Gegebenheiten angepassten, vorsichtigen Weise bewegen und verhalten sowie potenziell gefährliche Abschnitte strikt meiden. Dies gilt insbesondere für Kinder. Diese sollten solche Grundstücke grundsätzlich nicht allein oder unbeaufsichtigt betreten.
Entfernungsangaben und Angaben von Geo-Koordinaten sind stets Näherungswerte (Circa-Angaben); Abweichungen in gewissem Maße sind daher möglich. Gleiches gilt für Tarifangaben für Freizeit- und Infrastruktur-Einrichtungen.
In vielen Unterkünften ist Rauchen nicht erwünscht oder nicht gestattet. Aus Rücksicht auf nachfolgende Gäste werden Raucher häufig gebeten, nur auf dem Balkon oder der Terrasse zu rauchen, unabhängig davon, ob in der Mietobjekt-Ausschreibung gesondert darauf hingewiesen wird. Legen Gäste Wert darauf, in einer Unterkunft ohne Einschränkungen rauchen zu können, empfiehlt es sich, dies vor Buchung der Unterkunft bestätigen zu lassen.
Ist im Mietobjekt ein Fernseher/TV vorhanden, sind in der Regel nur die örtlichen Programme zu empfangen. Von Satelliten- oder Kabelempfang kann nur ausgegangen werden, wenn in der Mietobjekt-Ausschreibung gesondert darauf hingewiesen wird. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch deutsche oder deutschsprachige Programme empfangen werden können.
Ist im Mietobjekt ein Internetzugang vorhanden, wird in der Regel eine entsprechende Leitung bzw. WLAN-Verbindung zur Verfügung gestellt. Ein internetfähiger Computer (Laptop) ist vom Mieter mitzubringen; die Einrichtung der Verbindung ist vom Mieter vorzunehmen. Bei solchen Leitungen oder Verbindungen kann es zu technischen und anderen Störungen bzw. ggf. Ausfällen kommen.
Die Verantwortung für die Nutzung von Internetverbindungen in Ferienunterkünften liegt allein beim jeweiligen Nutzer, also dem Mieter des Objekts bzw. den Reiseteilnehmern. Bei der Nutzung sind die rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Reiselandes zu beachten. Wird eine Internetverbindung missbräuchlich benutzt, z. B. für Aufrufe oder Downloads von Webseiten mit illegalen Inhalten, so ist der Nutzer dafür ausschließlich und in vollem Umfang haftbar, nicht der Bereitsteller des Anschlusses bzw. Vermieter der Unterkunft oder der Reiseveranstalter. Gleiches gilt für Vertragsabschlüsse über eine solche Internetverbindung oder die Bestellung kostenpflichtiger Dienste.
In ländlichen Gegenden und im Gebirge ist Empfang für Mobiltelefone nicht generell gewährleistet. Von den Mobilfunkbetreibern kann man weitergehende Auskünfte über die jeweilige Netzabdeckung erhalten, ebenso wie zu den gültigen Auslandstarifen.
Sind in der Ausschreibung Gartenmöbel angeführt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Liegestühle und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.
Bei Unterkünften, die über einen Whirlpool verfügen, kann es vorkommen, dass dieser am Anreisetag und/oder Abreisetag nicht benutzt werden kann, z. B. wegen Wasseraustauschs bzw. Aufwärmphase.
In den meisten Urlaubsorten wird von der Gemeinde eine Kurtaxe erhoben. Diese wird in der Regel bei Ankunft vom Verwalter entsprechend der jeweils gültigen behördlichen Sätze eingezogen.